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   FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07   

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FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07 (https://dejure.org/2007,32007)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2007 - 9 K 947/07 (https://dejure.org/2007,32007)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 9 K 947/07 (https://dejure.org/2007,32007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldbescheides bei Änderung der Rechtsprechung aufgrund einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung - Kindergeldbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Korrekturvorschrift; Neue Tatsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldbescheides bei Änderung der Rechtsprechung aufgrund einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Korrekturvorschrift; Neue Tatsache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 2 BvR 167/02 ist danach keine neue Tatsache, da er lediglich zu einer von der bisherigen Rechtsprechung des BFH abweichenden rechtlichen Beurteilung der bereits bekannten Tatsache der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Sohn der Klägerin führt.

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 2 BvR 167/02 führt im Streitfall indessen nur zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des unverändert bleibenden Sachverhalts der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07
    Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne der Vorschrift liegt vor, wenn sich nach Ergehen eines Steuerbescheids der rechtserhebliche Sachverhalt in der Weise ändert, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist ( Beschluss des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07
    Auch § 70 Abs. 4 EStG ist nicht einschlägig, da die Vorschrift voraussetzt, dass die zu korrigierende Kindergeldfestsetzung vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung über die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr ergangen ist (vgl. Urteil des BFH vom 28.06.2006 III R 13/06, BFH/NV 2006, 2204 -2207).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07
    Tatsache im Sinne des § 173 AO ist, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Keine Tatsachen sind dagegen rechtliche Schlussfolgerungen, insbesondere juristische Wertungen und Subsumtionen oder eine geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, d.h. eine andere rechtliche Wertung bereits bekannter Tatsachen (vgl. Urteil des BFH vom 20.12.1988 VIII R 121/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 585).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Auszug aus FG Hessen, 22.06.2007 - 9 K 947/07
    Die Korrekturvorschriften des § 70 Abs. 2 und 3 EStG sind im Streitfall nicht anwendbar, weil sie nicht für Bescheide gelten, mit denen - wie im Streitfall - eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21.01.2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910).
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